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  © Frank Ziemann  –  Update: 23.02.2026 |   Kurz-URL
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erstellt: 21.01.2020
Update: 23.02.2026

Extra-Blatt

Dubiose Mails zum Transparenzregister

Zahlungsaufforderung „Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“

Update Februar 2026

Im Januar 2020 erhalten Unternehmen und Gewerbetreibende Mails einer „Organisation Transparenzregister e.V. i.G.“ mit Sitz in Plauen, in denen sie aufgefordert werden, sich binnen zehn Tagen beim Transparenzregister zu registrieren. Wer sich nicht registriere, begehe eine Ordnungswidrigkeit. Der in den Mails enthaltene Link führt zu einer Website, auf der man gegen eine Zahlung von 49 € eine Eintragung in das Transparenzregister beauftragen kann.

Die Mail (Auszug):

Absender: "Organisation Transparenzregister e. V." <info@transparenzregisterdeutschland.de>
Betreff:  Zahlungsaufforderung „Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“

[Logo]

Leider müssen wir feststellen, dass Sie sich bis zum heutigen Tage nicht in das Transparenzregister eingetragen haben.

Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Daher fordern wir Sie auf, sich innerhalb von 10 Tagen zu registrieren

www.TransparenzregisterDeutschland.de

[...]


Fakt ist...
Die Mails stammen nicht von einer offiziellen Stelle. Die verlinkte private Website transparenzregisterdeutschland.de hat nichts mit dem staatlichen Transparenzregister zu tun. Es besteht auch keine Notwendigkeit, sich (kostenpflichtig) über die Website des Mail-Versenders zu registrieren. Es handelt sich vielmehr um ein unverbindliches Angebot – mutmaßlich in betrügerischer Absicht.


Update Februar 2026

„Wichtige Information zur Einhaltung des Geldwäschegesetzes“

Auch im Jahr 2026 werden wieder betrügerische Mails Spam-artig verbreitet (keine Kettenbriefe), in denen es vorgeblich um das Geldwäschegesetz und das Transparenzregister gehen soll. Tatsächlich dürfte es sich um Phishing-Mails handeln, um Daten abzugreifen. Die in der Mail verlinkte Website ist bereits nicht mehr erreichbar.

Die Mail:

Von:      Transparenzregister <info@dungarenclaves.com>
Betreff:  Wichtige Information zur Einhaltung des Geldwäschegesetzes
Datum:    23 Feb 2026 19:17:22 +0000

Hallo,

die Vorschriften zur Prävention von Geldwäsche verlangen von Unternehmen die stetige Pflege bestimmter Daten. Wir kontaktieren Sie, da hier Handlungsbedarf bestehen könnte.

Das Ziel des Geldwäschegesetzes (GwG) ist es, die Herkunft von Geldern nachvollziehbar zu machen. Dafür müssen die wirtschaftlich Berechtigten Ihres Unternehmens korrekt erfasst sein. Bitte kontrollieren Sie Ihre Eintragungen und nehmen Sie erforderliche Anpassungen vor.

Sie haben hierfür drei Werktage ab Erhalt dieser E-Mail Zeit. Erfolgt bis dahin keine Aktualisierung, könnten wir gezwungen sein, die Angelegenheit zu eskalieren, was im schlimmsten Fall die Einschränkung Ihrer Geschäftstätigkeit bedeuten kann.

Mit besten Grüßen

Fachbereich Registerangelegenheiten
Sabine Werner


Ob ein Unternehmen oder Gewerbetrieb verpflichtet ist, sich im Transparenzregister (das gibt es es tatsächlich) einzutragen, hängt unter anderem von der Gesellschaftsform ab sowie davon, wann es ins Handelsregister eingetragen wurde. Einzelunternehmer sind in der Regel nicht betroffen.

Informationen zur Meldepflicht im Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetzt (GWG) erhalten Sie bei Ihrer regionalen IHK, beim ext. Link Bundesverwaltungsamt oder direkt beim ext. LinkTransparenzregister.

ext. LinkWeiterführende Informationen:


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