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  © Frank Ziemann  –  Update: 30.08.2009
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Extra-Blatt (20.02.02)

E-Petition: Steinigung in Nigeria

Eine vergewaltigte Frau soll(te) hingerichtet werden

Ein anderer Fall, dasselbe Thema: Amina Lawal

Update 25.03.2002:
Safiya Husseini wurde am 25.03.2002 von einem Berufungsgericht freigesprochen. Dies geschah mit Sicherheit nicht wg. Kettenbriefen im Internet...

Ein Kettenbrief (Marke Sinnlose Petitionen) ruft derzeit dazu auf, Briefe bzw. E-Mails an die nigerianischen Botschaften in Paris bzw. Rom zu senden. Dies mit dem Zweck, die Steinigung einer Frau zu verhindern, der nach islamischem Recht die Hinrichtung droht. Dies ist ein realer Fall, kein Hoax.

Hintergrund
Safiya Husseini aus Tungar-Tudu (in Nigeria) wurde (nach eigener Aussage) vergewaltigt und dadurch schwanger. Sie war zuvor verheiratet und wieder geschieden worden. Nach islamischem Sharia-Recht wurde sie im Oktober 2001 vom einem Sharia-Gericht in Gwadabawa, im nigerianischen Bundestaat Sokoto, zum Tod durch Steinigung verurteilt, weil sie als unverheiratete Frau Sex mit einem Mann hatte. Die Hinrichtung wurde aufgeschoben, damit sie ihr Kind stillen kann, bis es entwöhnt ist. Danach muss sie wieder vor Gericht erscheinen, damit über ihren Einspruch gegen das Urteil (bzw. über ihr Gnadengesuch) verhandelt werden kann. Der Vergewaltiger wurde wegen Mangels an Beweisen freigelassen.

Einige Bundesstaaten in Nigeria haben das islamische Sharia-Recht eingeführt, die Provinz Sokoto wohl allerdings erst einige Wochen nach dieser Vergewaltigung. Auf diesem Umstand fusst die Hoffnung, der Einspruch gegen das Urteil könnte erfolgreich sein.
Die nigerianische Zentralregierung setzt sich nach Protesten von nationalen und internationalen Meschenrechtsorganisationen für die Verurteilte ein. Die Entscheidung liegt jedoch bei dem Sharia-Gericht bzw. beim Gouverneur der Provinz Sokoto.

Kettenbriefe sind kein adäquates Medium zur Kommunikation seriöser Anliegen.
E-Petitionen ändern nichts.
Niemand, der etwas ändern könnte, nimmt E-Petitionen ernst oder auch nur zur Kenntnis.

Weiterführende Quellen:
 ext. LinkHuman Rights Watch (23.10.2001) engl.
 ext. LinkallAfrica (20.02.2002) engl.
 ext. Linktaz (03.01.2002) dt.


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